Ausstattung nach DIN 13164
Das Mitführen von Kfz-Verbandkasten ist gesetzlich geregelt. Die Wahlfreiheit für das Behältnis ist hier ebenfalls gegeben. Fahrzeuge, die im Gefahrguttransport unterwegs sind, benötigen neben dem vorgeschriebenen KFZ-Verbandkasten DIN 13164 eine spezielle Zusatzausstattung. Diese kann in einem eigenen Behältnis oder in einem anderen geeigneten Behälter zusammen mit der Inhalt DIN 13164 untergebracht sein.
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