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Häufige Fragen

FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen zu unserem Unternehmen, unseren Produkten, Dienstleistungen oder Qualitätsmanagement.

Wie sind die generellen Lieferzeiten?

Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit aller bestellten Artikel erhalten Sie Ihre Ware 7 Werktage nach Bestelleingang.

 

Achtung:

Aufgrund weltweiter Lieferengpässe und der hohen Nachfrage bei bestimmten Artikeln, kann es aktuell teilweise zu Lieferverzögerungen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Bestellungen schnellstmöglich zur Auslieferung zu bringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gibt es einen Mindestbestellwert?

Ab dem 01. Januar 2023 gilt ein Netto-Mindestauftragswert von € 20,00. Bei einem Netto-Warenwert unter dem genannten Netto-Mindestauftragswert erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 10,00. Für Lieferungen außerhalb von Deutschland gelten andere Konditionen. Auskünfte dazu gibt Ihnen gerne unser Export-Team export@soehngen.com

Wie hoch sind die Versandkosten?

Ab einem Netto-Warenwert von € 500,00 erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands auf der Grundlage der genannten Preise frei Haus einschließlich Verpackung.
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands mit einem Netto-Warenwert unter € 500,00 wird eine Paketpauschale von € 8,95 berechnet. Für Sperrgut beträgt die Paketpauschale unabhängig vom Netto-Warenwert z.Zt. € 40,00. Dies trifft zu auf Artikel wie z.B. Fahrgestell starr, Stehschrank, Schleifkorbtrage, Sanitätsliegen usw. Die Lieferung von Gefahrgut wird nach Aufwand berechnet. Bei Lieferungen auf deutsche Inseln erheben wir einen zusätzlichen Inselaufschlag in Höhe von € 20,00.

Für Lieferungen ins Ausland gelten andere Konditionen.

Wie kann ich eine Reklamation / Transportschaden melden?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Grund der Reklamation, der Kundennummer, der Auftragsnummer und ggf. Fotos des Schadens und der Umverpackung an order@soehngen.com oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wo finde ich Inhaltsverzeichnisse der Produkte?

Inhaltsverzeichnisse unserer Produkte finden Sie im Downloadbereich unter „Inhaltsverzeichnisse“.

Wie erhalte ich den aktuellen Katalog?

Den Katalog, Inhaltsverzeichnisse, Gebrauchsanweisung, Auskünfte und weitere aktuelle Broschüren können Sie in unserem Downloadbereich einsehen und herunterladen.

Wo finde ich Produktbilder? Wie sind die Nutzungsbedingungen?

Produktbilder zur Nutzung auf Ihrer Webseite, Shop oder Katalog können Sie im Downloadbereich anfordern. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Nutzungsbedingungen für Bilder und Texte.

Was bedeutet 20 Jahre Haltbarkeit auf sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN®?

Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN® sind mit einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren ab Herstellung, versehen.

Die Sterilität gilt bei unbeschädigter Sterilverpackung und sachgemäßer Lagerung.

Einschlägige Literatur und Normenwerke fassen den Stand der Wissenschaft so zusammen: der Verlust der Sterilität gilt als ereignis- und nicht als zeitbezogen – das heißt konkret: durch Öffnen oder Beschädigen der Verpackung. Daher erfordern Sterilprodukte pflegliche Behandlung und sorgfältige Aufbewahrung. Erste-Hilfe-Behältnisse von SÖHNGEN® sind beispielhaft dafür geeignet. Gebräuchliche Wundpflaster fallen nicht in die Rubrik sterile Verbandstoffe. Die Verwendbarkeit ist hier, insbesondere hinsichtlich der Klebekraft, abhängig von der Lagertemperatur. Die Klebefähigkeit der Pflaster sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Entsprechen SÖHNGEN-Produkte den Anforderungen an die MDR (Medical Device Regulation)?

Mit Gültigkeit ab dem 26.05.2021 bestätigen wir für die von uns hergestellten

Medizinprodukte der Klasse I

  • Die Produkte entsprechen den Anforderungen der MDR
  • Im Rahmen des nach MDR anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahrens wurde eine EU-Konformitätserklärung erstellt
  • Die Produkte sind mit der CE-Kennzeichnung versehen
  • Den Produkten sind die Informationen zur sicheren Anwendung beigefügt
  • Den Produkten wurde eine Basis-UDI-DI zugeteilt

Medizinprodukte der Klasse Is

  • Für diese Produkte liegt ein gültiges MDD-Zertifikat unserer Benannten Stelle, BSI NL (2797), gültig bis zum 26.05.2024, vor
  • Im Rahmen des nach MDD anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahrens wurde eine EU-Konformitätserklärung vor Geltungsbeginn der MDR erstellt
  • Die Produkte sind mit der CE-Kennzeichnung und der Kenn-Nr. unserer Benannten Stelle, 2797 = BSI NL, versehen
  • Den Produkten sind die Informationen zur sicheren Anwendung beigefügt
  • Die Produkte entsprechen weiterhin den Anforderungen der MDD
  • Die Anforderungen der MDR im Hinblick auf Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Marktüberwachung, Vigilanz und Registrierung von Wirtschaftsakteuren und Produkten werden erfüllt

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie eine REACH Konformitätserklärung?

Ja, diese können Sie im Downloadbereich unter „Unternehmensauskünfte“ einsehen.

Ist SÖHNGEN zertifiziert nach ISO-9001?

Nein. Die W.Söhngen GmbH ist aber bereits an der Einführung und festen Implementierung der ISO-9001 tätig.

Welche Ausstattung ist für meinen Betrieb empfohlen?

DIN-Normen beinhalten lediglich eine denkbare Empfehlung als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System. Hier können die DIN 13157 und DIN 13169 als Basisausstattung gewertet werden. Je nach Unfallgefährdung in den einzelnen Brachen empfiehlt es sich jedoch, eine bedarfsorientierte Erste-Hilfe-Ausstattung anzuschaffen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Themenbereich Rechtsgrundlagen.

ASR A4.3 – Punkt 4, Tabelle 1 / Tabelle 3

 

Betriebsart Anzahl der Mitarbeiter Kleiner Verbandkasten
DIN 13157
Großer Verbandkasten
DIN 13169
Verwaltungs- und
Handelsbetriebe
1 – 50 1
51 – 300 1
301 – 600 2
je 300 weitere Beschäftigte 1
Herstellung- und
Verarbeitungsbetriebe
1 – 20 1
21 – 100 1
101 – 200 2
je 100 weitere Beschäftigte 1
Baustellen 1 – 10 1
11 – 50 1
51 – 100 2
je 50 weitere Beschäftigte 1

Was ist der Unterschied zwischen Norm- / Standard- / Plus-Füllung?

In der Norm-Füllung findet man eine Vielzahl von SÖHNGEN®-eigenen Markenverbandstoffen, wie unseren führenden Verbandstoff „aluderm®“, welche mit Ihrer Qualität weit über den DIN-Standard hinaus gehen.

Die Standard-Füllungen sind DIN-konforme Produkte und Verbandstoffe, welche Ihrer Verwendung nach Zweckmäßigkeit gerecht werden.

Unsere PLUS-Füllungen sind sowohl mit einem DIN-konformen Füllungsteil als auch einer berufsgruppenspezifischen Erweiterung ausgestattet, die nicht nur der DIN gerecht wird, sondern auch den individuellen Anforderungen in den verschiedensten Berufsgruppen.

Die genauen Inhalte können Sie unseren Inhaltsverzeichnissen entnehmen.

Liefern Sie Erste-Hilfe-Ausstattung nach ÖNORM für Österreich?

Ja, in unserem Sortiment finden Sie viele unterschiedliche Produkte mit Füllungen nach ÖNORM:

  • ÖNORM Z1020-1 – Für Betriebsverbandkästen
  • ÖNORM Z1020-2 – Für Betriebsverbandkästen
  • ÖNORM V5100 –  Für einspurige Kraftfahrzeuge
  • ÖNORM V5101 – Für mehrspurige Kraftfahrzeuge

Eine komplette Übersicht finden Sie hier.

Welche Vorgaben an Erste-Hilfe-Ausstattung gelten für Schulen und Kindergärten?

Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gelten wie jeder Verwaltungs- oder Industriebetrieb als Arbeitsstätte und unterliegen daher den gleichen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die notwendige Ausstattung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und weiteren Gefahrenpotentialen ab.

Da es für die Erste-Hilfe-Füllungen im Bereich Kinder und Jugendliche keine Norm gibt, haben wir anhand der häufigsten Unfallursachen eine Produktauswahl zusammengestellt, die dem Anwender eine bestmögliche Erstversorgung von äußerlichen Wunden/Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen bietet. Diese Füllungen ersetzen aber nicht die Anforderungen der DIN 13157 / 13169 für Beschäftigte im jeweiligen Betrieb.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenbereich Erste Hilfe Kinder.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!

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Platter Straße 84
65232 Taunusstein
Germany

CEO: Andreas Harms

 

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